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AGB

LOREM ISPUM

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der BG Security Group, Inselstraße 31, 78239 Rielasingen, gültig ab 01.09.2009. 1. Geltung der BedingungenDie Dienstleistungen, eventuelle Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich erwähnt werden.Die BG Security Group behält sich vor, diese Bestimmungen jederzeit zu ändern bzw. anzupassen. Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Kunde mit unseren aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese Bestimmungen als angenommen. 2. AuftragserteilungNach Erteilung eines Auftrags wird Ihnen eine schriftliche Auftragsbestätigung von der BG Security Group übersandt. Erst diese schriftliche Auftragsbestätigung bindet die BG Security Group an den Auftrag.Für kurzfristige Auftragserteilungen unter 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung wird ein Zuschlag in Höhe von 10 (Zehn) % zum Stundensatz erhoben. 3. Rücktritt vom Auftrag durch AuftraggeberBei Rücktritt vom Auftrag gilt:a) Stornogebühren bis 48 Sunden vor Beginn des Auftrags: 5% des jeweiligen Auftragsvolumensb) kurzfristige Stornogebühren: 70% des jeweiligen Auftragsvolumens, auch wenn der Auftrag schon begonnen hat und auf Grund falscher tatsachen unter den vereinbarten Bedingungen nicht weitergeführt werden kann. Dies gilt nicht für alle Fälle höherer Gewalt. 4. SchadensersatzDer Kunde ist verpflichtet eventuell entstehende Schäden oder Ersatzansprüche gegen die BG Security Group möglichst gering zu halten.Sollten unvorhersehbare Ereignisse zu Verspätungen oder Ausfällen unserer Mitarbeiter führen, sollte der Kunde die BG Security Group sofort darüber in Kenntnis setzen (möglichst telefonisch), damit ein Ersatz gestellt werden kann.Es besteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf Erstattung eines Verzögerungsschadens, es sei denn das Personal der BG Security Group handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig oder der rechtzeitige bzw. pünktliche Arbeitsbeginn ist ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages.Von der BG Security Group nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Ausstände und Aussperrungen, sowie alle Fälle von höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche stellen. 5. HaftungHaftungsansprüche vom Kunden jeglicher Art gegenüber der BG Security Group verjähren grundsätzlich 6 Monate nach Beendigung der Dienstleistung. 6. VersicherungsschutzEs besteht ein ausreichender Versicherungsschutz, selbstverständlich gültig für Bewachungsunternehmen, bei der Allianz. Der Vertrag beinhaltet folgende Schadensfälle und -summen (Stand 01.09.2009):a) Personenschäden bis maximal 2.000.000 €b) Sachschäden bis maximal 1.000.000 €c) Vermögensschäden bis maximal 100.000 €d) Abhandenkommen bewachter Sachen bis max. 20.000 €f) Abhandenkommen fremder Schlüssel bis max. 20.000 € Höhere Versicherungssummen sind auf Wunsch des Kunden problemlos möglich, erhöhen aber die Stundensätze entsprechend. Absprachen über höhere Versicherungssummen bedürfen der Schriftform. 7. ZahlungenDie Rechnungen sind nach Rechnungserhalt sofort zahlbar.Die Zahlung muss innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen (Ausnahmen sind, wenn ein anders Zahlungsziel in schriftlicher Form, vereinbart wurde) .Mögliche Zahlungswege sind:a) Überweisung b) per Bar- oder Verrechnungsscheck, Zustellung oder Übergabe nur an Personal des Verwaltungsbüros, den Geschäftsführer oder ausdrücklich vom Geschäftsführer zum Inkasso berechtigtes Personalc) Barzahlung an Personal des Verwaltungsbüros, den Geschäftsführer oder ausdrücklich vom Geschäftsführer zum Inkasso berechtigtes PersonalZum Inkasso und damit zum Empfang von Zahlungen berechtigt ist nur der Geschäftsführer des Unternehmens oder dessen bevollmächtigtes Personal. Zahlungen auf anderem als den genannten Wegen können als nicht erfolgt angesehen werden. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet.Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, wird die ganze bestehende Schuld fällig.Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Erklärung der Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. 8. ZahlungsverzugDer Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen (oder wie vereinbart) nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung, Zahlung leistet. 9. Rücktritt vom Auftrag durch die BG Security GroupDie BG Security Group kann jederzeit ohne Schadenersatzansprüche des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten, wenna) der Auftraggeber bzw. Kunde bei Auftragserteilung falsche Angaben über sein Unternehmen, seine Person oder den erteilten Auftrag gemacht hat,b) die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers betreffende Tatsachen falsch angegeben wurden,c) ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet, beantragt wird oder besteht. Das Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn Auftraggeber bzw. Kunde vor Auftragsbeginn Vorkasse geleistet haben. 10. DatenschutzDie BG Security Group gewährt den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.Zur Auftragsdurchführung speichert die BG Security Group die Daten des jeweiligen Kunden. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt, es werden keine personenbezogenen Daten weitergeleitet oder Adressdaten verkauft. 11. Nebenabreden, VertragsvereinbarungenNebenabreden oder vertragliche Vereinbarungen die nicht mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren sind bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vertraglichen Schriftform.Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. 12. GerichtsstandErfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gewährleistung ist Singen am Hohentwiel.Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Singen am Hohentwiel. 13. SchlussbestimmungenEs gilt deutsches Recht. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unzulässig ist, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die unzulässige Bestimmung ist insoweit unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts durch eine zulässige zu ersetzen.Alle Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

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